Einschreibegebühren
Kostenfreiheit und Anmeldegebühren für den Musikunterricht
Die Anmeldung zum Unterricht ist für Schülerinnen und Schüler, die die beiden folgenden Bedingungen erfüllen, kostenlos:
1. Sie müssen am 1. September des betreffenden Schuljahres unter 18 Jahre alt sein.
2. in einem der folgenden Fächer und Stufen eingeschrieben sein.
- Musikalische Früherziehung 1 - 3
- Musikalische Ausbildung bis zum Erhalt des Zertifikats der unteren Stufe (Division inférieure)
- Instrumental- und Gesangsausbildung bis zum Erhalt des Diploms der 1.Stufe
- Ensembleunterricht bis zum Erhalt des Zertifikats der Unterstufe.
Jede weitere Anmeldung, die diese Bedingungen nicht erfüllt, wird mit 100€ pro Kurs für das Schuljahr berechnet.
Staatliche Beihilfen

Der Staat gewährt den Eltern unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung um die Gebühren des Musikunterrichts ihrer Kinder zu begleichen.
Die Anträge sind spätestens bis zum 1. Oktober des folgenden Schuljahres anhand eines spezifischen Formulars zusammen mit den erforderlichen Belegen an den Regierungskommissar für musikalische Ausbildung zu schicken.
Alle Details zu den Bedingungen, Fristen und der Vorgehensweise finden Sie www.guichet.public.lu.